Soziale Sicherung
- Beitragszahlungen zur und ggf. Ansprüche aus der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, und Unfallversicherung.
- Beschäftigte mit Behinderung im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich erhalten Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld
- Beschäftigte mit Behinderung im Arbeitsbereich erhalten Arbeitsentgelt
- Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld
- Nach 240 Monaten rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung in der Werkstatt besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente
Menschen mit Behinderung, die die Förderstätte besuchen, haben keinen Anspruch auf oben genannte Sozialleistungen. Sie sind lediglich unfallversichert im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Werkstattvertrag
Wenn Sie in die Ruperti Werkstätten aufgenommen werden, erhalten Sie einen Werkstattvertrag. Der Werkstattvertrag regelt Arbeitszeiten, Entlohnung, Urlaub, Tätigkeitsbereich usw
Hier sehen Sie ein Muster des Werkstattvertrages.