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Betreuung und Förderung

Soziale Sicherung

Menschen mit Behinderung, die sich im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich der Werkstatt befinden, haben oder erwerben Ansprüche auf folgende Sozialleistungen:

  • Beitragszahlungen zur und ggf. Ansprüche aus der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, und Unfallversicherung.
  • Beschäftigte mit Behinderung im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich erhalten Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld
  • Beschäftigte mit Behinderung im Arbeitsbereich erhalten Arbeitsentgelt
  • Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld
  • Nach 240 Monaten rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung in der Werkstatt besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente

Menschen mit Behinderung, die die Förderstätte besuchen, haben keinen Anspruch auf oben genannte Sozialleistungen. Sie sind lediglich unfallversichert im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Werkstattvertrag

Wenn Sie in die Ruperti Werkstätten aufgenommen werden, erhalten Sie einen Werkstattvertrag. Der Werkstattvertrag regelt Arbeitszeiten, Entlohnung, Urlaub, Tätigkeitsbereich usw

Hier sehen Sie ein Muster des Werkstattvertrages.

  • Ansprechpartnerin
Monika Staar
Pädagogische Leitung
+49 8671 9845 1161
+49 8671 9845 1161
m.staar@rupertiwerkstaetten.de
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