Berufliche Bildung im Berufsbildungsbereich
Er dient der Förderung von behinderten Menschen hinsichtlich ihrer sozialen Kompetenz und der Qualifizierung in Arbeitsprozessen.
Ziele des Berufsbildungsbereiches:
- Der Mensch mit Behinderung soll so gefördert werden, dass er in der Lage ist, effektiv und wirtschaftlich innerhalb einer Produktionseinheit zu arbeiten.
- Es soll geklärt werden, ob andere berufsfördernde Bildungsmaßnahmen eingeleitet werden sollen oder eine Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt bzw. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich erscheint.
Ziel des Berufsbildungsbereiches ist die Ermittlung von Eignung und Neigung des behinderten Beschäftigten. Es werden Grundkenntnisse, Arbeitsabläufe sowie der Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen vermittelt. Entsprechend dem Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit erfolgt eine intensive Ausbildung in bestimmten Fachrichtungen des Arbeitsbereiches. Es werden Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad und der Umgang mit Maschinen vermittelt. Darüber hinaus werden vermehrte Ausdauer und Belastungsfähigkeit trainiert.
Kostenträger der Berufsbildungsmaßnahme sind in der Regel die Bundesgentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger (LVA, BfA) oder Unfallversicherungsträger.