Aufnahme- und Eingangsverfahren
Aufnahmeverfahren
Für die Aufnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist wegen Art oder Schwere einer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich.
Besteht ein außerordentliches Pflegebedürfnis, erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung oder kann auch nach entsprechender Förderung ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbracht werden, ist eine Aufnahme in die Werkstatt nicht möglich.
Im Falle eines außerordentlichen Pflegebedürfnisses schwerst- und mehrfach Behinderten Erwachsenen bieten die Ruperti Werkstätten eine Betreuung in der Förderstätte an.
Eingangsverfahren
Im Eingangsverfahren wird geprüft, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Eingliederung des Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben ist.
Das Eingangsverfahren dauert mindestens vier Wochen bis maximal drei Monate.