Ausgelagerte Arbeitsplätze (AAP)
Ein reguläres Leistungsangebot der Ruperti Werkstätten für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung sind zeitweise oder dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze in externen Betrieben. Voraussetzung für die Beschäftigung in einem ausgelagerten Arbeitsplatz ist ein erfolgreich absolviertes externes Praktikum, sowie weitere Qualifizierungsmaßnahmen.
Gemeinsam mit dem interessierten Beschäftigen suchen die Integrationsberater ein passendes Arbeitsfeld aus und stellen dann Kontakt zu einer geeigneten Praktikumsstelle her. Die intensive Betreuung, Begleitung und Unterstützung der Teilnehmer, sowie Kooperation mit den Betrieben und deren Beratung, wird weiterhin durch das Fachpersonal der Ruperti Werkstätten gewährleistet.
Nach Erprobung eigener Fähigkeiten und dem Abgleich mit den Anforderungen im Betrieb, kann bei Wunsch und Eignung des Mitarbeiters und Möglichkeiten der jeweiligen Firma, ein ausgelagerter Arbeitsplatz geschaffen werden. Im ausgelagerten Arbeitsplatz besteht das Angebot, einer regelmäßigen und strukturierten Tätigkeit nachzugehen und sich beruflich weiterzuentwickeln.
Derzeit bestehen ausgelagerte Arbeitsplätze in den Bereichen:
- Landschafts- und Burgpflege
- Stadtgärtnerei
- Haustechnik
- Einzelhandel
- Lagerwesen/ Versand
- Metallverarbeitung
Rahmenbedingungen eines ausgelagerten Arbeitsplatzes:
- Erhalt des Status als Werkstatt-Beschäftigter
- Abschluss einer Kooperationsvereinbahrung (Vertrag) mit allen Beteiligten
- Entgeltabrechnung und Abführung der Sozialabgaben über die WfbM
- Abstimmung mit dem Leistungsträger durch die WfbM
- Organisation der Beförderung
- Angebot von flexiblen Arbeitsmodellen (Vollzeit, Teilzeit, tageweise, stundenreduziert)
- Persönliche Betreuung durch die WfbM im Betrieb